Bildungsveranstaltungen zu allgemeiner, kultureller, politischer oder religiöser Bildung (aber: keine religiösen Handlungen), die in Sachsen-Anhalt stattfinden.
Die Veranstaltungen müssen öffentlich sein (keine Mitgliederversammlung, keine Vereinssitzung, keine Klausur).
Die Veranstaltungen müssen nachweislich öffentlich angekündigt werden (Presse, Programmheft, Plakat, Handzettel etc.). In den Veröffentlichungen ist ein Hinweis wie "In Kooperation mit der Ev. Erwachsenenbildung der EKM in Sachsen-Anhalt" anzubringen.
Veranstaltungen, wenn sie mindestens 90 Minuten dauern und mindestens 8 Personen ab 16 Jahren daran teilnehmen (ohne ReferentInnen). In begründeten Ausnahmefällen sind auch Veranstaltungen mit geringerer Teilnehmerzahl förderfähig
Die Teilnehmenden sollten überwiegend aus Sachsen-Anhalt kommen.
Gefördert wird nur, wenn die Maßnahme nicht durch weitere staatliche Stellen bezuschusst wird. Eine Förderung durch andere nicht-staatliche Stellen (z.B. Kirche, Stiftungen etc.) ist erlaubt!
Nicht gefördert werden
Maßnahmen, die überwiegend der Erholung, Geselligkeit oder Unterhaltung dienen, wie z.B. das Erlernen von Tänzen, der Besuch von Museen/ Ausstellungen, Wanderungen, das Erlernen von Spielen
die Ausübung religiöser Handlungen, wie z.B. Andachten, Gottesdienste, Meditationen
Maßnahmen, die der internen Organisation dienen (z.B. Mitgliederversammlungen, Vereinstreffen, Gemeindekirchenratssitzungen)
überwiegend dem Ausüben und nicht dem Erlernen einer Fertigkeit dienen
Sportangebote, wie z.B. kontinuierliches Training wie Selbstverteidigung, Gymnastik, Kranken- und Schwangerschaftsgymnastik sowie Kletterkurse
berufliche Aus- und Fortbildung oder betriebsinterne Fortbildungen, Expertenprüfungen u.ä.
Weiterbildungen im Feuer- und Katastrophenschutz oder der Ersten Hilfe