"Bilde dich selbst, und dann wirke auf andere durch das, was du bist." WILHELM VON HUMBOLDT
Die Evangelische Erwachsenenbildung Sachsen-Anhalt unterstützt als staatlich anerkannte Einrichtung der Erwachsenenbildung die Bildungsarbeit von evangelischen und diakonischen Einrichtungen, Kirchengemeinden und ihr nahestehenden Initiativen und Vereinen im Land Sachsen-Anhalt.
Evangelische und diakonische Einrichtungen, Kirchengemeinden und der evangelischen Kirche nahestehende Initiativen und Vereine können für ihre Bildungsarbeit bei der EEB einen finanziellen Zuschuss beantragen. Grundlage der Förderung ist das Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung im Land Sachsen-Anhalt (ErwiG).
Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben.
Wir sind Ihnen gern behilflich!
Telefon 0391 598 022 68
christine.nitschke@ekmd.de
Legen Sie am Veranstaltungstag die Teilnahmeliste aus und lassen Sie von den Teilnehmenden ausfüllen.
Füllen Sie nach der Veranstaltung oder dem Kurs den Antrag aus und schicken ihn per Post an die EEB Landesgeschäftsstelle.
Zu einem vollständigen Antrag gehören:
Antragsunterlagen können auch gesammelt an die EEB gesendet werden, möglichst zeitnah (viertel- bis halbjährlich). Letztmöglicher Einsendeschluss für den vollständigen Antrag ist der 20. Januar des Folgejahres.
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christine.nitschke@ekmd.de
Als Nachweis, dass die Veranstaltung stattgefunden hat, dient die Teilnahmeliste, die im Original an das Landesverwaltungsamt geht. Deshalb ist nur die vom Land Sachsen-Anhalt vorgegebene Teilnahmeliste zu verwenden. (siehe oben).
Auf der Liste dürfen keine Kommentare, internen Mitteilungen oder Abkürzungen angebracht werden.
Für Kreise und Kurse, die über mehrere Wochen oder gar über das ganze Jahr laufen, genügt eine Teilnahmeliste. Dieser ist die Anlage für Kreise und Kurse beizufügen, in der alle Einzelveranstaltungen mit Themen und Methoden aufgelistet sind.
Die Teilnahmeliste ist von den Teilnehmenden Ihrer Veranstaltung auszufüllen und zu unterschreiben. Im Referentenfeld muss sie von der Referentin/dem Referenten oder der pädagogischen Leitung unterschrieben werden. Diese/r darf nicht als Teilnehmende unterschreiben!
Die Richtigkeit der Angaben (Feld oben rechts) wird von der EEB mit Stempel und Unterschrift bestätigt. Stempel und Unterschrift Ihrer Einrichtung sind nicht erforderlich.
Die Unterrichtseinheiten rechnet die EEB aus, bitte das entsprechende Feld frei lassen!
Bitte achten Sie darauf, dass der Titel auf der Teilnahmeliste mit dem Titel in der Veröffentlichung und auf dem Antragsformular identisch ist!
Gefördert werden die tatsächlich durchgeführten Unterrichtseinheiten (UE), unabhängig von der Zahl der Teilnehmenden. Eine UE beträgt 45 Minuten. Für jede UE wird ein einheitlicher Förderbetrag gezahlt. Die Höhe des Betrages wird jährlich neu festgelegt.
Die Höhe des Betrages hängt von der jährlichen Förderung des Landes ab. Der aktuelle Förderbetrag beträgt 5,00 Euro/UE und wird jährlich neu festgelegt. Eine Förderung lohnt sich vor allem, wenn Sie viele Bildungsveranstaltungen im Jahr anbieten.
Der Förderbetrag wird im 2. Quartal des Folgejahres auf das im Antrag angegebene Konto überwiesen.
Die EEBT vergibt jährlich eine Projektförderung in Höhe von bis zu 2.000 Euro für ein oder mehrere Bildungsprojekt(e) in der offenen Erwachsenenbildungsarbeit.
Bewerben können sich Kirchengemeinden, Kirchenkreise, evangelische Einrichtungen und Initiativen aus dem Freistaat Thüringen, die im Jahr 2021 ein Bildungsprojekt durchführen.
Zur Förderung vorgeschlagen werden können längerfristige Bildungsprojekte, aber auch thematische Reihen, Kurse oder Einzelveranstaltungen, die eine aktive Beteiligung ermöglichen und die Auseinandersetzung mit aktuellen Fragen aus Religion, Politik oder Gesellschaft fördern. Die Zielgruppe sollen Erwachsene zwischen 18 und 99 Jahren sein und zwar aus der Gemeinde und von außen.
Die Förderbedingungen für 2021 werden im Augenblick überarbeitet. Ab Herbst 2020 finden Sie hier alle gültigen Informationen.