"Bilde dich selbst, und dann wirke auf andere durch das, was du bist." WILHELM VON HUMBOLDT
Evangelische und diakonische Einrichtungen, Kirchengemeinden und der evangelischen Kirche nahestehende Initiativen und Vereine können für ihre Bildungsarbeit bei der EEB einen finanziellen Zuschuss beantragen. Grundlage der Förderung ist das Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung im Land Sachsen-Anhalt (ErwiG) und die dazugehörige Verordnung.
Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben.
Wir sind Ihnen gern behilflich!
Telefon 0391 598 022 68
elke.plath@ekmd.de
1. Legen Sie am Veranstaltungstag die Teilnahmeliste aus und lassen Sie sie von den Teilnehmenden ausfüllen. Bei Online-Veranstaltungen füllen Sie als Veranstalter die Teilnahmeliste aus. Bitte achten Sie auf die statistischen Angaben (Alter, Geschlecht...)!
2. Füllen Sie nach der Veranstaltung oder dem Kurs den Antrag aus und schicken ihn per Post an die EEB Landesgeschäftsstelle.
Antragsunterlagen können auch gesammelt an die EEB gesendet werden, möglichst zeitnah (viertel- bis halbjährlich).
Letztmöglicher Einsendeschluss für den vollständigen Antrag ist der 31. Januar des Folgejahres.
Telefon 0391 598 022 68
elke.plath@ekmd.de
Die Formulare wurden am 13.4.2022 aktualisiert. Bitte verwenden Sie ab sofort nur noch diese Formulare! Ab 1.7.2022 erkennt das Bildungsministerium ältere Versionen nicht mehr an.
Als Nachweis, dass die Veranstaltung stattgefunden hat, dient die Teilnahmeliste, die im Original an das Landesverwaltungsamt geht. Deshalb ist nur die vom Land Sachsen-Anhalt vorgegebene Teilnahmeliste zu verwenden. (siehe oben).
Auf der Liste dürfen keine Kommentare, internen Mitteilungen oder Abkürzungen angebracht werden.
Für Kreise und Kurse, die über mehrere Wochen oder gar über das ganze Jahr laufen, genügt eine Teilnahmeliste. Dieser ist die Anlage für Kreise und Kurse beizufügen, in der alle Einzelveranstaltungen mit Themen und Methoden aufgelistet sind.
Die Teilnahmeliste ist von den Teilnehmenden Ihrer Veranstaltung auszufüllen und zu unterschreiben. Im Referentenfeld muss sie von der Referentin/dem Referenten oder der pädagogischen Leitung unterschrieben werden. Diese/r darf nicht als Teilnehmende unterschreiben!
Die Richtigkeit der Angaben (Feld oben rechts) wird von der EEB mit Stempel und Unterschrift bestätigt. Stempel und Unterschrift Ihrer Einrichtung sind nicht erforderlich.
Die Unterrichtseinheiten rechnet die EEB aus, bitte das entsprechende Feld frei lassen!
Bitte achten Sie darauf, dass der Titel auf der Teilnahmeliste mit dem Titel in der Veröffentlichung und auf dem Antragsformular identisch ist!
Gefördert werden die tatsächlich durchgeführten Unterrichtseinheiten (UE), unabhängig von der Zahl der Teilnehmenden (wobei die Mindestteilnehmerzahl von 7 Personen gewährleistet sein muss). Eine UE beträgt 45 Minuten. Für jede UE wird ein einheitlicher Förderbetrag gezahlt. Die Höhe des Betrages wird jährlich neu festgelegt.
Die Höhe des Betrages hängt von der jährlichen Förderung des Landes ab. Der aktuelle Förderbetrag beträgt 5,00 Euro/UE und wird jährlich neu festgelegt. Eine Förderung lohnt sich vor allem, wenn Sie viele Bildungsveranstaltungen im Jahr anbieten.
Der Förderbetrag wird im 2. Quartal des Folgejahres auf das im Antrag angegebene Konto überwiesen und speziell für die Bildungsarbeit der jeweiligen Gruppe oder dem Kreis zur Verfügung gestellt. Die Verwendung der Mittel muss nicht nachgewiesen werden!
*) Ausnahmen zur Mindestteilnehmerzahl laut Verordnung:
Bei folgenden Veranstaltungen ist eine Mindestteilnehmerzahl von vier Personen bei Beginn zulässig: