Evangelische Erwachsenenbildung Sachsen-Anhalt

"Bilde dich selbst, und dann wirke auf andere durch das, was du bist." WILHELM VON HUMBOLDT

Förderung


Evangelische und diakonische Einrichtungen, Kirchengemeinden und der evangelischen Kirche nahestehende Initiativen und Vereine können für ihre Bildungsarbeit bei der EEB einen finanziellen Zuschuss beantragen. Grundlage der Förderung ist das Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung im Land Sachsen-Anhalt (ErwiG) und die dazugehörige Verordnung.

Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben.
Wir sind Ihnen gern behilflich!

Elke Plath

Verwaltungssachbearbeiterin

Elke Plath

Telefon 0391 598 022 68
elke.plath@ekmd.de 

So einfach geht's


1. Legen Sie am Veranstaltungstag die Teilnahmeliste aus und lassen Sie sie von den Teilnehmenden ausfüllen. Bei Online-Veranstaltungen füllen Sie als Veranstalter die Teilnahmeliste aus. Bitte achten Sie auf die statistischen Angaben (Alter, Geschlecht...)!

2. Füllen Sie nach der Veranstaltung oder dem Kurs den Antrag aus und schicken ihn per Post an die EEB Landesgeschäftsstelle.

Antragsunterlagen können auch gesammelt an die EEB gesendet werden, möglichst zeitnah (viertel- bis halbjährlich). 

Letztmöglicher Einsendeschluss für den vollständigen Antrag ist der 31. Januar des Folgejahres.

Zu einem vollständigen Antrag gehören


  • das ausgefüllte Antragsformular – bei Einzelveranstaltungen mit kurzer Inhaltsangabe direkt auf dem Antragsformular
  • bei mehrtägigen Veranstaltungen (Tagungen, Weiterbildungen, Vortragsreihen) bitte das Programm beifügen!
  • bei Kursen und Kreisen bitte die Anlage für Kurse und Kreise ausfüllen
  • bei Präsenzveranstaltungen die ausgefüllte und unterschriebene Teilnahmeliste (im Original!)
  • bei Online-Veranstaltungen die ausgefüllte Teilnahmeliste für Online-Veranstaltungen (sie Sie selbst ausfüllen, die statistischen Angaben sind erforderlich!) und wenn vorhanden die Anmeldeliste
  • nach Möglichkeit ein Veröffentlichungsnachweis (Flyer, Plakat, Gemeindeblatt ...)

Ihre Ansprechpartnerin


Elke Plath

Verwaltungssachbearbeiterin

Elke Plath

Telefon 0391 598 022 68
elke.plath@ekmd.de 

Formulare zum Download


Die Formulare wurden am 13.4.2022 aktualisiert. Bitte verwenden Sie ab sofort nur noch diese Formulare! Ab 1.7.2022 erkennt das Bildungsministerium ältere Versionen nicht mehr an.

Antrag auf Förderung (PDF ausfüllbar)
Download  | 282 kB
Anlage für Kreise und Kurse (PDF ausfüllbar)
Download  | 102 kB
Teilnahmeliste Präsenz- u. Hybridveranstaltung (PDF ausfüllbar)
Download  | 180 kB
Teilnahmeliste Online-Veranstaltung (PDF ausfüllbar)
Download  | 170 kB
Teilnahmeliste (geschwärzt Muster)
Download  | 129 kB

Ausfüllhinweise


Als Nachweis, dass die Veranstaltung stattgefunden hat, dient die Teilnahmeliste, die im Original an das Landesverwaltungsamt geht. Deshalb ist nur die vom Land Sachsen-Anhalt vorgegebene Teilnahmeliste zu verwenden. (siehe oben).

Auf der Liste dürfen keine Kommentare, internen Mitteilungen oder Abkürzungen angebracht werden.

Für Kreise und Kurse, die über mehrere Wochen oder gar über das ganze Jahr laufen, genügt eine Teilnahmeliste. Dieser ist die Anlage für Kreise und Kurse beizufügen, in der alle Einzelveranstaltungen mit Themen und Methoden aufgelistet sind.

Die Teilnahmeliste ist von den Teilnehmenden Ihrer Veranstaltung auszufüllen und zu unterschreiben. Im Referentenfeld muss sie von der Referentin/dem Referenten oder der pädagogischen Leitung unterschrieben werden. Diese/r darf nicht als Teilnehmende unterschreiben!

Die Richtigkeit der Angaben (Feld oben rechts) wird von der EEB mit Stempel und Unterschrift bestätigt. Stempel und Unterschrift Ihrer Einrichtung sind nicht erforderlich.

Die Unterrichtseinheiten rechnet die EEB aus, bitte das entsprechende Feld frei lassen!

Bitte achten Sie darauf, dass der Titel auf der Teilnahmeliste mit dem Titel in der Veröffentlichung und auf dem Antragsformular identisch ist!

Was wird gefördert?


Gefördert werden die tatsächlich durchgeführten Unterrichtseinheiten (UE), unabhängig von der Zahl der Teilnehmenden (wobei die Mindestteilnehmerzahl von 7 Personen gewährleistet sein muss). Eine UE beträgt 45 Minuten. Für jede UE wird ein einheitlicher Förderbetrag gezahlt. Die Höhe des Betrages wird jährlich neu festgelegt.

Wieviel wird gezahlt?


Die Höhe des Betrages hängt von der jährlichen Förderung des Landes ab. Der aktuelle Förderbetrag beträgt 5,00 Euro/UE und wird jährlich neu festgelegt. Eine Förderung lohnt sich vor allem, wenn Sie viele Bildungsveranstaltungen im Jahr anbieten.

Wann wird ausgezahlt?


Der Förderbetrag wird im 2. Quartal des Folgejahres auf das im Antrag angegebene Konto überwiesen und speziell für die Bildungsarbeit der jeweiligen Gruppe oder dem Kreis zur Verfügung gestellt. Die Verwendung der Mittel muss nicht nachgewiesen werden!

Gefördert werden


  • Bildungsveranstaltungen zu allgemeiner, kultureller, politischer oder religiöser Bildung (aber: keine religiösen Handlungen), die in Sachsen-Anhalt stattfinden.
  • Die Veranstaltungen müssen öffentlich sein (keine Mitgliederversammlung, keine Vereinssitzung, keine Klausur).
  • NEU! Sowohl Präsenz- als auch Online- oder Hybrid- Veranstaltungen können abgerechnet werden!
  • NEU! Veranstaltungen, wenn sie mindestens 90 Minuten dauern und mindestens 7 Personen ab 16 Jahren daran teilnehmen (ohne ReferentInnen). In begründeten Fällen sind Ausnahmen mit geringerer Teilnehmerzahl* förderfähig.
  • Die Teilnehmenden sollen bei Präsenzveranstaltungen möglichst überwiegend aus Sachsen-Anhalt kommen.
  • NEU! Bei Online-Veranstaltungen ist der Wohnort der Teilnehmenden nicht ausschlaggebend.
  • Gefördert wird nur, wenn die Maßnahme nicht durch weitere staatliche Stellen bezuschusst wird. Eine Förderung durch andere nicht-staatliche Stellen (z.B. Kirche, Stiftungen etc.) ist möglich!
  • Die Veranstaltungen sollen nach Möglichkeit öffentlich angekündigt werden (Presse, Programmheft, Plakat, Handzettel, Website etc.). Wenn möglich ist in den Veröffentlichungen ein Hinweis wie "In Kooperation mit der Ev. Erwachsenenbildung der EKM in Sachsen-Anhalt" anzubringen.

*) Ausnahmen zur Mindestteilnehmerzahl laut Verordnung:
Bei folgenden Veranstaltungen ist eine Mindestteilnehmerzahl von vier Personen bei Beginn zulässig:

  • Bildungsveranstaltungen in Gebieten mit geringer Einwohnerdichte entsprechend § 4 Nr. 3 des Landesentwicklungsgesetzes Sachsen-Anhalt: weniger als 70 Einwohner pro Quadratkilometer
  • Bildungsveranstaltungen für Teilnehmende mit Behinderungen oder zum Erlernen der Gebärdensprache
  • Alphabetisierungs- und Grundbildungskurse

Nicht gefördert werden


  • Maßnahmen, die überwiegend der Erholung, Geselligkeit oder Unterhaltung dienen, dazu zählen insbesondere das Erlernen von Tänzen und Spielen
  • die Ausübung religiöser Handlungen, wie z.B. Andachten, Gottesdienste, Meditationen
  • Maßnahmen, die der internen Organisation dienen (z.B. Mitgliederversammlungen, Vereinstreffen, Gemeindekirchenratssitzungen)
  • überwiegend dem Ausüben und nicht dem Erlernen einer Fertigkeit dienen
    - Kreativkurse werden gefördert, wenn das Erlernen der Fähigkeiten im Vordergrund steht, z.B. „Erlernen verschiedener Techniken des Sternefaltens"
  • sportliche Erwachsenenbildung, dazu zählen insbesondere kontinuierliches Training wie Selbstverteidigung, Kranken- oder Schwangerschaftsgymnastik und Kletterkurse
  • berufliche Aus- und Fortbildung oder Maßnahmen der Arbeitsförderung, dazu zählen insbesondere betriebsinterne Fortbildungen, Expertenprüfungen sowie Integrationsmaßnahmen des BAMF
  • Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Feuer- und Katastrophenschutzes, der Ersten Hilfe oder vergleichbare Kenntnisse
Förderbedingungen
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