Evangelische Erwachsenenbildung Sachsen-Anhalt

"Bilde dich selbst, und dann wirke auf andere durch das, was du bist." WILHELM VON HUMBOLDT

Was wird gefördert?


Gefördert werden die tatsächlich durchgeführten Unterrichtseinheiten (UE), unabhängig von der Zahl der Teilnehmenden (wobei die Mindestteilnehmerzahl von 7 Personen gewährleistet sein muss). Eine UE beträgt 45 Minuten. Für jede UE wird ein einheitlicher Förderbetrag gezahlt. Die Höhe des Betrages wird jährlich neu festgelegt.

Wieviel wird gezahlt?


Die Höhe des Betrages hängt von der jährlichen Förderung des Landes ab. Der aktuelle Förderbetrag beträgt 5,00 Euro/UE und wird jährlich neu festgelegt. Eine Förderung lohnt sich vor allem, wenn Sie viele Bildungsveranstaltungen im Jahr anbieten.

Wann wird ausgezahlt?


Der Förderbetrag wird im 2. Quartal des Folgejahres auf das im Antrag angegebene Konto überwiesen und speziell für die Bildungsarbeit der jeweiligen Gruppe oder dem Kreis zur Verfügung gestellt. Die Verwendung der Mittel muss nicht nachgewiesen werden!