Abrechnung von Online-Unterrichtsstunden


Für alle Gemeinden und Einrichtungen, die Unterrichtsstunden abrechnen: Mit dem neuen Erwachsenenbildungsgesetz können Sie nun auch online durchgeführte Unterrichtsstunden abrechnen.
Dazu füllen Sie die Teilnahmeliste wie bisher aus, benötigen in diesem Fall aber keine Unterschriften der Teilnehmenden.

Mit der Unterschrift der/des pädagogisch Verantwortlichen oder der/des Leitenden der Veranstaltung bürgen Sie für die Richtigkeit der Angaben.

Das Landesverwaltungsamt wird die Nachweise prüfen und gegebenenfalls für das kommende Abrechnungsjahr nachsteuern. 

Bei Fragen wenden Sie sich gern an uns! 

N.N.