In der Reihe RECHTS- UND LEBENSFRAGEN
Aufteilung der Rente/Pension sowie nachehelicher Unterhalt
Bei einer Scheidung ist die Regelung der Renten- und Versorgungsanwartschaften ("Versorgungsausgleich") gesetzlich vorgeschrieben. Die Anwartschaften sind grundsätzlich zu teilen. Häufig wird dabei übersehen, dass es sich beim Versorgungsausgleich oft um die größte Position bei der Vermögensauseinandersetzung und immer um den wichtigen Bereich "Altersvorsorge" handelt.
Umfassende Informationen zur Durchführung des Versorgungsausgleichs gibt der erfahrene Hallenser Fachanwalt für Familienrecht und Mediator Dr. Heinz-Uwe Helfrecht. Er erläutert zunächst Grundsätzliches (z.B. Prinzip der Teilung und des Ausgleichs der Renten- und Versorgungsanwartschaften; zu berücksichtigender Zeitraum bei der Teilung) und nennt die Kriterien, nach denen der Versorgungsausgleich ausgeschlossen oder individuell vereinbart werden kann oder auszuschließen ist.
Auch dies ist ein Thema: Kann auf die Aufteilung der Ansprüche verzichtet werden? Wer berechnet sie? Wann wirken sie sich aus? Was geschieht im Todesfall?
Weiterhin informiert der Fachmann, ob und unter welchen Bedingungen nachehelicher Unterhalt zu zahlen ist oder beansprucht werden kann, denn grundsätzlich gilt: Jeder Geschiedene soll für seinen Lebensunterhalt selber aufkommen. Der Referent gibt auch rechtliche Hinweise, praktische Tipps und beantwortet Fragen.
Referent: Dr. Heinz-Uwe Helfrecht, Fachanwalt für Familienrecht und Mediator, Halle (Saale)
Wann? Dienstag, 1. September, 18 Uhr
Wo? Halle, Puschkinstr. 27 (Nähe August-Bebel-Platz)
Kosten: 3 Euro, Mitglieder des Vereins ISUV frei
In Kooperation mit dem Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV).