NEU! Unterrichtsstunden 2024 ab sofort halbjährlich abrechnen


Ab sofort sollen Bildungsveranstaltungen aus Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen bereits zum Halbjahr bei der Evangelischen Erwachsenenbildung abgerechnet werden. Als Stichtag dient der 31. August. Die Anträge für das zweite Halbjahr werden weiterhin wie bisher zum 31. Januar bei der EEB Sachsen-Anhalt eingereicht. Zudem gibt es einige Neuerungen bei der Abrechnung, die sogar finanzielle Vorteile bringen!

So werden ab 2024 spezielle Themenbereiche, die im besonderen Interesse des Landes Sachsen-Anhalt liegen, mit einem höheren Stundensatz bezuschusst.

Diese Themenbereiche sind:

  • Politik / Gesellschaft / Gender
  • Fortbildung für Tätigkeiten im Ehrenamt
  • Förderung digitaler Kompetenzen und
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung.

Ausführliche Informationen zu den Themenschwerpunkten finden Sie in den Hinweisen zur Förderrichtlinie zum Download. 

Die EEB Sachsen-Anhalt gibt die Erhöhung anteilig an die Antragsteller weiter. 

Neu ist weiterhin, dass Bildungsveranstaltungen, die durch Drittmittel unterstützt werden (Kommunale, Landes-, Bundes- oder EU-Mittel) bei einer Förderbeteiligung unter 75 % auch zusätzlich bei uns abgerechnet werden können. Das war bisher ausgeschlossen. Antragsteller, die das betrifft, füllen eine Selbstverpflichtungserklärung zu den Drittmitteln aus. (s. Formulare Antragstellung)

Elke Plath

Elke Plath

Telefon 0391 598 022 68
elke.plath@ekmd.de 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Elke Plath.

Bitte senden Sie Ihre vollständigen Unterlagen bis zum 31. August 2024 / 31. Januar 2025 an:

Ev. Erwachsenenbildung Sachsen-Anhalt
Bürgelstr. 1
39104 Magdeburg